AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SANKYO OILLESS INDUSTRY GmbH
Stand 21.Nov.2022

  1. Geltungsbereich

    1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
    2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
  2. Angebot und Vertragsabschluss

    1. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von der Sankyo Oilless Industry GmbH schriftlich bestätigt ist, bis dahin gilt das Angebot als unverbindlich.
    2. Im Einzelfall getroffene, individuelle schriftliche Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
    3. An alle in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form - , wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritte nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
  3. Preise und Zahlungen

    1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
    2. Soweit nicht anders vereinbart sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto zahlbar bzw. innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug.
    3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
    4. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. der Deutschen Bundesbank berechnet, Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
    5. Der Mindestbestellwert beträgt 50 € netto pro Bestellung.
  4. Verpackungen

    1. Die Verpackung wird zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Berechnete Holzkisten werden bei frachtfreier Rücksendung und in einem einwandfreien Zustand mit der Hälfte des berechneten Preises gutgeschrieben. Anderslautende vertragliche Regelungen haben Vorrang.
    2. Kartonagen und Verpackungen zum Schutz der Ware (z.B. Folien, Etiketten, Bänder usw.) werden nicht zurückgenommen. Kosten für Entsorgung übernehmen wir nicht.
  5. Lieferung/Lieferzeit

    1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
    2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
    3. Fälle höherer Gewalt, d.h. unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen, z.B. Streik, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, verspätete Lieferung des Unterlieferanten, Ausschuss werden - im eigenen Werk oder beim Unterlieferanten - verlängern die Lieferfrist angemessen, und zwar auch dann, wenn sie während eines etwaigen Lieferverzugs eintreten. Teillieferungen sind zulässig.
    4. Die Vertragspartner sind für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten befreit. Sie sind verpflichtet, sich gegenseitig über den einritt und die voraussichtliche Dauer dieser Umstände unverzüglich zu informieren und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Dauert die Störung mehr als 1 Monat an, ist jede Vertragspartei ohne weitere Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    5. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Preises der rückständigen Lieferung, maximal jedoch nicht mehr als 5% des Wertes der rückständigen Lieferung.
      Anderweitige Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen.
    6. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
    7. Bei Lieferung von Sonderausführungen behalten wir uns eine Minder- bzw. Überlieferung von +/- 10% vor.
  6. Gefahrenübergänge bei Versendung

    1. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
    2. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Weisung und Kosten des Bestellers. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so geht die Gefahr bereits von dem Tage der Versandbereitschaft an, auf den Besteller über. Die Sankyo Oilless Industry GmbH ist zur Versicherung gegen alle in Betracht kommenden Risiken auf Kosten des Bestellers berechtigt.
  7. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

    1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzt voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
    2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
    3. Die Sankyo Oilless Industry GmbH haftet nur für von ihr verschuldete fehlerhafte Konstruktionen oder mangelhafte Ausführungen, für Materialmängel nur insoweit, als der Besteller bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt den Mangel hätte erkennen müssen.
    4. Bei Fertigung nach Zeichnung des Bestellers haftet die Sankyo Oilless Industry GmbH nur für zeichnungsgemäße Ausführung. Wird der Sankyo Oilless Industry GmbH die Lösung von Konstruktionsaufgaben überlassen, so kann eine Mängelhaftung nur dann geltend gemacht werden, wenn der Besteller nachweist, dass das Erzeugnis der Sankyo Oilless Industry GmbH dem allgemeinen Stand der Technik schuldhaft nicht entspricht.
    5. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
    6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
    7. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
    8. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
    9. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
    10. Durch unberechtigte Mängelrüge, der Sankyo Oilless Industry GmbH entstehende Kosten, trägt der Besteller. Die Mängelhaftung entfällt, wenn der Besteller ohne Zustimmung der Sankyo Oilless Industry GmbH Nachbesserungsarbeiten vorgenommen hat.
    11. Sachmängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche seit Ablieferung, schriftlich anzuzeigen.
  8. Vertragslösung

    1. Der Besteller hat nur das Recht, sich vorzeitig vom Vertrag zu lösen, wenn die Sankyo Oilless Industry GmbH eine ihr gestellte angemessene Nachfrist für eine Beseitigung eines von ihr zu vertretenden Mangels fruchtlos hat verstreichen lassen, oder wenn in einem solchen Falle die Ausbesserung oder die Lieferung eines Ersatzstückes unmöglich ist, oder wenn die Beseitigung eines solchen Mangels von der Sankyo Oilless Industry GmbH verweigert wird.
    2. Andere Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Wird der Sankyo Oilless Industry GmbH nach Vertragsabschluss bekannt, dass der Besteller sich in ungünstiger Vermögenslage befindet, so kann sie Sicherheit für die Gegenleistung verlangen oder erklären, dass er die Gegenleistung unterlasse. Im letzteren Falle hat der Besteller der Sankyo Oilless Industry GmbH die bis dahin gemachten Aufwendungen zu ersetzen und Schadensersatz wegen Nichtausführung der Lieferung zu leisten.
  9. Eigentumsvorbehalt

    1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
    2. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn er seine gesamten auch künftigen gegenüber der Sankyo Oilless Industry GmbH entstehenden Verpflichtungen erfüllt hat; das gilt auch dann, wenn der Besteller den Gegenwert von ihm bezeichneter Einzellieferungen bezahlt hat.
    3. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
    4. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller wird ermächtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung für den Lieferanten einzuziehen. Diese Ermächtigung kann von uns jederzeit widerrufen werden. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
    5. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets für Sankyo Oilless Industry GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
    6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
  10. Datenschutzeinwilligung

    1. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.
    2. Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  11. Betroffenenrechte hinsichtlich Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung

    1. Gemäß Art. 15 DSGVO haben Sie jederzeit das Recht gegenüber Sankyo Oilless Industry GmbH Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erlangen.
    2. Gemäß den Artikeln 16, 17, 18 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber Sankyo Oilless Industry GmbH die Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Ebenfalls steht Ihnen das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) zu.
    3. Gemäß Art. 77 DSGVO haben Sie jederzeit das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer Daten gegen die Verordnung verstößt.
    4. Darüber hinaus können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen Ihr Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO) geltend machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft ändern oder gänzlich widerrufen.
    5. Diese Einwilligung erfüllt die Voraussetzungen der: Art. 4 Nr. 11 DSGVO; Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. A; Art. 7 Abs. 3 und ist somit wirksam.
    6. Anfragen bei: dataprotection@de.sankyo-oilless.com
  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
    2. Erfüllungsort für die aus dem Vertrag folgenden Verpflichtungen beider Parteien, auch für etwaige Ansprüche auf Wandlung oder Schadenersatz, ist Hilden.
    3. Für Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtsstand das für den Geschäftssitz von Sankyo Oilless Industry GmbH zuständige Gericht. Sankyo Oilless Industry GmbH ist berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
    4. Der Liefervertrag wird durch die Unwirksamkeit einzelner seiner Bestimmungen nicht im Ganzen unwirksam.
  13. Haftungsausschluss Webseite/Webshop

    1. Für die zur Verfügung gestellten Inhalte und Downloads werden keinerlei Garantien übernommen oder Zusicherungen gemacht. Ebenso wenig entstehen hieraus Gewährleistungsansprüche.
    2. Jede Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Qualität und Zuverlässigkeit der bereitgestellten Informationen sowie für Ergebnisse, die durch die Nutzung der Informationen erzielt werden können, ist ausgeschlossen. Der Betreiber der Webseite haftet nicht für etwaige Folgeschäden aus der Nutzung der Downloads, wie Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, Verlust von Informationen und Daten.
    3. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
    4. Der Betreiber der Webseite behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
    5. Haftungsansprüche gegen den Betreiber der Webseite, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
    6. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Betreibers der Webseite sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
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